28Nov Q&A: Warenkreditbetrug????
Frage von Mistermerly f: Warenkreditbetrug????
Warenkreditbetrug
Muss einem bei einer Betrugsanzeige der Vorsatz, bzw. die Absicht zur Schädigung nachgewiesen werden?
Angenommen, man bezahlt mit EC Karte, und der Betrag wurde nicht abgebucht.man selber denkt aber dass der Betrag abgebucht wurde. Dann liegt ja keine Strafbarkeit vor, da ja keine Schädigungs / Betrugsabsicht gegeben ist,oder?
Denn 263 StGB sagt ja aus: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
ICh wurde nämlich angezeigt ich soll vor 3 Jahren eben diesen begangen haben.Ich weiss nicht ob ich mich äussern soll, Anwalt nehmen soll, oder was ich tun soll
Nein das ist noch nie vorgekommen.Betrag ist unter 50 Euro (geringfügig) Bin nicht vorbestraft
Beste Antwort:
Answer by John D
Wenn der Betrag wegen mangelnder Deckung nicht abgebucht werden konnte, liegt eindeutig Betrug vor.
Du kannst dich auch nicht auf Unkentnis berufen (“man selber denkt aber dass der Betrag abgebucht wurde”), denn du bist verpflichtet, deine Kontoauszüge zu prüfen.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!



November 28th, 2011 um 09:52
vergiß das, das ist natürlich kein betrug, wenn du mit deiner e-card bezahlt hast, und das nicht abgebucht wurde. fehler passieren natürlich überall.
ich glaube, du mußt das nicht einmal nachbezahlen.
hatte selbst einmal so einen fall, mit einer hotelrechnung und kreditkarte. das kreditkartenunternehmen selbst sagte mir, ich solle auf keinen fall bezahlen, ob die firma den beleg einfordert, oder nicht, wäre allein ihre sache (waren damals noch die alten ritsch-ratsch)
November 28th, 2011 um 10:14
leider weiß man nicht, wie die Staatsanwaltschaft dein Verhalten sieht. Ist das schon öfters Vorgekommen ? hast du bereits eine Strafakte, bist du Vorbestraft? u.s.w
In den meisten Fällen, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bei größeren Beträgen, wird gegen die Zahlung eines Bußgeldes, das Verfahren eingestellt.
Wenn man jeden, der sein Konto überzogen hat und mit einer EC Karte zahlt, doch mangels Deckung keine Abbuchung erfolgt, mit einer Betrugsanzeige überzieht, würde unser Justizsystem kollabieren.
bb
November 28th, 2011 um 10:41
Bei einer Anzeige muss überhaupt nichts nachgewiesen werden. Eine Anzeige bedeutet nur, dass man der Staatsanwaltschaft etwas zur Kenntnis bringt (das man für unrechtmäßig hält). Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann, ob sie ebenfalls Hinweise auf ein widerrechtliches Geschehen findet, und entscheidet über das weitere Vorgehen. Nachweise werden im Grunde erst bei einer eventuellen Verhandlung benötigt.
Wenn die Rechnung seinerzeit irrtümlich nicht beglichen wurde, dann kannst du das der Staatsanwaltschaft ruhig mitteilen. Es würde deine Glaubwürdigkeit massiv erhöhen und den Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft deutlich vermindern, wenn du die ausgebliebene Zahlung prontissimo nachholst.