Frage von Mistermerly f: Warenkreditbetrug????
Warenkreditbetrug

Muss einem bei einer Betrugsanzeige der Vorsatz, bzw. die Absicht zur Schädigung nachgewiesen werden?
Angenommen, man bezahlt mit EC Karte, und der Betrag wurde nicht abgebucht.man selber denkt aber dass der Betrag abgebucht wurde. Dann liegt ja keine Strafbarkeit vor, da ja keine Schädigungs / Betrugsabsicht gegeben ist,oder?
Denn 263 StGB sagt ja aus: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

ICh wurde nämlich angezeigt ich soll vor 3 Jahren eben diesen begangen haben.Ich weiss nicht ob ich mich äussern soll, Anwalt nehmen soll, oder was ich tun soll
Nein das ist noch nie vorgekommen.Betrag ist unter 50 Euro (geringfügig) Bin nicht vorbestraft

Beste Antwort:

Answer by John D
Wenn der Betrag wegen mangelnder Deckung nicht abgebucht werden konnte, liegt eindeutig Betrug vor.

Du kannst dich auch nicht auf Unkentnis berufen (“man selber denkt aber dass der Betrag abgebucht wurde”), denn du bist verpflichtet, deine Kontoauszüge zu prüfen.

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